Beschädigte, aufgeblähte oder auffällig warme Akkus sollten nicht weiterverwendet und räumlich getrennt von unauffälligen Akkus gelagert werden, bis sie fachgerecht geprüft oder entsorgt wurden.
Ob und welche konkreten Anforderungen (z. B. aus Landesbauordnung, Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften oder der Gebäudeversicherung) im Einzelfall gelten, hängt von Branche, Gebäude und Versicherer ab. Diese Seite ersetzt keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung – wir empfehlen, konkrete Anforderungen mit der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Brandschutzbeauftragten oder dem Versicherer abzustimmen.
Eine aktive Brandschutzbox wie die Li-Ion Safety Box M von RUK-Technologies schafft genau diesen kontrollierten Lade- und Lagerplatz: Temperaturüberwachung, automatische Abschaltung und Löschung in einem geschlossenen System – bevor ein Thermal Runaway auf den Betrieb übergreift.
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