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Fast zwei Brände von Lithium-Batterien pro Woche in US-Flugzeugen – CTIF berichtet

Laut einer Veröffentlichung des Internationalen Feuerwehr- und Brandschutzverbands (CTIF) ereignen sich auf US-Flügen inzwischen nahezu zwei Brände von Lithium-Batterien pro Woche. Diese Zahlen basieren auf aktuellen Daten der Federal Aviation Administration (FAA), wonach die Zahl der Vorfälle seit 2015 stark angestiegen ist und inzwischen in dieser Häufigkeit gemeldet wird.  

In dem CTIF-Beitrag wird darauf hingewiesen, dass Lithium-Batterien, wie sie in Alltagsgeräten wie Laptops, Tablets und Elektrozahnbürsten verbaut sind, ein ernstes Sicherheitsrisiko darstellen können, wenn sie an Bord eines Flugzeugs Feuer fangen. Die FAA warnt davor, dass Brände dieser Art in der Luft besondere Herausforderungen darstellen, insbesondere wenn sie in aufgegebenem Gepäck auftreten, da diese schwerer zu lokalisieren und zu bekämpfen sind.  

Beispielsweise wurde im vergangenen Jahr ein Laptop-Akku in einem Handgepäck bei einem Flug von San Francisco nach Miami entzündet, was zu deutlicher Rauchentwicklung und Notmaßnahmen der Crew führte.  

In einer begleitenden Umfrage gaben große Teile des Kabinenpersonals an, dass sie sich über die Risiken durch Lithium-Batterien an Bord besorgt zeigen und die Gefahr oftmals unterschätzt werde.  

Weitere Informationen zum Thema:

– CTIF: Fast zwei Brände von Lithium-Batterien pro Woche in Flugzeugen allein in den USA  https://www.ctif.org/de/news/fast-zwei-braende-von-lithiumbatterien-pro-woche-flugzeugen-allein-den-usa

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Strengere Regeln für Powerbanks im Flugzeug – ADAC berichtet über Brandrisiken und Airline-Regelungen

Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) informiert über aktuelle Sicherheitsregeln für Powerbanks im Flugverkehr und die damit verbundenen Brandrisiken. Laut dem Verband gelten bei einigen Fluggesellschaften inzwischen verschärfte Vorgaben, nachdem mehrere Zwischenfälle mit Lithium-Ionen-Akkus an Bord zu Diskussionen über Sicherheitsstandards geführt haben.  

In mehreren asiatischen Gesellschaften, darunter Air Busan, Asiana Airlines, Korean Air und Singapore Airlines, dürfen Powerbanks beispielsweise nur unter bestimmten Bedingungen mitgeführt werden. Zu den Regelungen gehört, dass sie während des Fluges nicht geladen oder an ein Mobilgerät angeschlossen werden dürfen und in Reichweite im Handgepäck aufbewahrt werden müssen, statt im aufgegebenen Gepäck. Maximal fünf Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wattstunden (Wh) dürfen jeweils mitgeführt werden.  

Auch europäische Airlines wie Lufthansa, Eurowings und Condor halten sich nach den Angaben des ADAC an internationale Sicherheitsvorgaben des Luftfahrt-Bundesamts. Powerbanks sind dort im Handgepäck erlaubt, jedoch im aufgegebenen Gepäck verboten. Zusätzlich untersagen einige Airlines das Laden von Powerbanks während des Fluges.  

Die verschärften Regeln sind eine Reaktion auf Zwischenfälle, bei denen Lithium-Ionen-Akkus überhitzt oder Feuer gefangen haben sollen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Risiken zu minimieren und die Sicherheit an Bord zu erhöhen.  

Weitere Informationen zum Thema:

– ADAC: Brandgefahr bei Powerbanks im Flugzeug – neue Regeln und Empfehlungen für Reisende (ADAC Nachrichten)  https://www.adac.de/news/reise-powerbanks-flugzeug/

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Lithium-Ionen-Akkus auf See: Brandgefahr und Herausforderungen in der Seeschifffahrt

Auf See stellen Lithium-Ionen-Akkus ein spezielles Brandschutzproblem dar. Nach Einschätzung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) können herkömmliche Schiffs-Löschanlagen einen Brand von Lithium-Ionen-Batterien nicht zuverlässig bekämpfen. Das betrifft sowohl Autotransporter als auch andere Schiffe, auf denen Elektrofahrzeuge oder Geräte mit Lithium-Akkus transportiert werden.  

Die traditionellen Feuerlöschsysteme auf Schiffen, insbesondere CO₂- oder Schaumlöschanlagen, sind auf die klassischen Brandverläufe ausgelegt. Bei einem Brand von Lithium-Ionen-Akkus produzieren die Zellen während des Brandes Sauerstoff, wodurch eine Erstickung des Feuers – etwa durch CO₂ – nicht funktioniert. Die Folge ist, dass solche Brände mit den üblichen Mitteln an Bord nicht wirksam gelöscht werden können.  

Der GDV-Experte und Kapitän Uwe-Peter Schieder macht deutlich, dass selbst kleine Mengen an Lithium-Ionen-Akkus, wie sie in Mobilgeräten oder Elektrofahrzeugen zu finden sind, ein ernstes Risiko darstellen, weil sie überall auf modernen Schiffen anzutreffen sind.  

Als mögliche technische Ansätze zur Verbesserung der Sicherheit werden im Fachbereich Systeme wie Hochdruck-Wassernebel vorgeschlagen, die Brände kontrolliert kühlen können, ohne Schiffsstabilität zu gefährden. Der GDV setzt sich dafür ein, dass Brand-Detektion und Löschtechnik in der Seeschifffahrt grundlegend weiterentwickelt werden.  

http://gdv.de/gdv/themen/mobilitaet/transport-logistik/seeschifffahrt-wie-gefaehrlich-sind-lithium-ionen-akkus-an-bord–128690

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Powerbank brennt an Bord eines Flugzeugs – Zwischenfall auf Linienflug

Am 8. August 2025 geriet auf einem Linienflug nach Amsterdam während des Flugs eine Powerbank an Bord plötzlich in Brand. Laut Medienberichten kam es dabei zu einer starken Rauchentwicklung in der Kabine, was bei den Passagieren zu Verunsicherung führte.  

Nach Angaben aus dem Bericht handelt es sich bei der Powerbank um ein externes Ladegerät mit Lithium-Ionen-Akku, wie sie in mobilen elektronischen Geräten häufig verwendet werden. Diese Akkutypen können bei einem Defekt oder internen Fehler überhitzen und Feuer fangen.  

Der genaue Ablauf des Vorfalls und mögliche Folgen für den Flug wurden in dem Stern-Artikel nicht näher beschrieben, die Meldung konzentriert sich auf das akute Brandereignis und die unmittelbare Rauchentwicklung in der Kabine.  

Weitere Informationen zum Vorfall:

– Stern: Powerbank brennt im Flugzeug – warum das gefährlich ist (08.08.2025) Powerbank brennt im Flugzeug – warum das gefährlich ist (Stern)

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Gebäudeschaden nach Akku-Brand – Bericht der Deutschen Schadenshilfe

Die Deutsche Schadenshilfe e. V. berichtet über einen Fall, bei dem ein Akku-Brand zu einem erheblichen Schaden an einem Gebäude geführt hat. In dem genannten Beispiel kam es in einem Wohnhaus zu einem Brand, der nach erstem Erkenntnisstand durch einen Lithium-Ionen-Akku in einem elektronischen Gerät ausgelöst wurde.

Laut dem Bericht geriet der Akku während des Betriebs oder im Anschluss daran in Brand, was zu einer schnellen Ausbreitung der Flammen führte. Durch den Brand entstand Sachschaden am betroffenen Gebäude, der sowohl die betroffene Räumlichkeit als auch angrenzende Bauteile betraf.

Die Deutsche Schadenshilfe beschreibt in ihrem Beitrag, dass Brände, die durch Akkus ausgelöst werden, häufig zu unterschiedlich starken Gebäudeschäden führen können – von kleineren lokal begrenzten Schäden bis hin zu großflächigen Zerstörungen. Solche Schäden stellen im Anschluss nicht nur ein Gefahrenereignis, sondern zumeist auch einen Versicherungsfall dar, bei dem die genaue Brandursache von Bedeutung ist.

Die Organisation weist darauf hin, dass die Untersuchung der Brandursache und eine anschließende Schadensaufnahme durch Experten wichtig sind, um im Versicherungsfall eine korrekte Einordnung und Regulierung zu ermöglichen.

Weitere Informationen zum Thema:

– Deutsche Schadenshilfe e. V.: Bericht über Gebäudeschaden durch Akku-Brand (deutsche-schadenshilfe.de)

https://deutsche-schadenshilfe.de/brandschaden/akku-brand-mit-brandschaden-am-gebaeude