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Strengere Regeln für Powerbanks im Flugzeug – ADAC berichtet über Brandrisiken und Airline-Regelungen

Der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) informiert über aktuelle Sicherheitsregeln für Powerbanks im Flugverkehr und die damit verbundenen Brandrisiken. Laut dem Verband gelten bei einigen Fluggesellschaften inzwischen verschärfte Vorgaben, nachdem mehrere Zwischenfälle mit Lithium-Ionen-Akkus an Bord zu Diskussionen über Sicherheitsstandards geführt haben.  

In mehreren asiatischen Gesellschaften, darunter Air Busan, Asiana Airlines, Korean Air und Singapore Airlines, dürfen Powerbanks beispielsweise nur unter bestimmten Bedingungen mitgeführt werden. Zu den Regelungen gehört, dass sie während des Fluges nicht geladen oder an ein Mobilgerät angeschlossen werden dürfen und in Reichweite im Handgepäck aufbewahrt werden müssen, statt im aufgegebenen Gepäck. Maximal fünf Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wattstunden (Wh) dürfen jeweils mitgeführt werden.  

Auch europäische Airlines wie Lufthansa, Eurowings und Condor halten sich nach den Angaben des ADAC an internationale Sicherheitsvorgaben des Luftfahrt-Bundesamts. Powerbanks sind dort im Handgepäck erlaubt, jedoch im aufgegebenen Gepäck verboten. Zusätzlich untersagen einige Airlines das Laden von Powerbanks während des Fluges.  

Die verschärften Regeln sind eine Reaktion auf Zwischenfälle, bei denen Lithium-Ionen-Akkus überhitzt oder Feuer gefangen haben sollen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Risiken zu minimieren und die Sicherheit an Bord zu erhöhen.  

Weitere Informationen zum Thema:

– ADAC: Brandgefahr bei Powerbanks im Flugzeug – neue Regeln und Empfehlungen für Reisende (ADAC Nachrichten)  https://www.adac.de/news/reise-powerbanks-flugzeug/